FAMILIENRECHT

FAMILIENRECHT

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der durch die Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen. Ferner sind im Familienrecht auch die nicht in der Verwandtschaft begründeten Vertretungsfunktionen Vormundschaft, Pflegschaft und Betreuung geregelt.

Ich berate und vertrete Sie in allen Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit dem Eingehen von Ehen und Lebenspartnerschaften sowie deren Aufhebung stehen. Im Vordergrund stehen hierbei die Regelungen der allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe bzw. die der Lebenspartnerschaft, das eheliche bzw. lebenspartnerschaftliche Güterrecht und die Scheidung bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft und deren rechtliche Folgen. Im Rahmen einer Ehescheidung besteht das Bedürfnis, Regelungen hinsichtlich der mit der Ehescheidung einhergehenden Folgesachen, wie dem Ehegatten- und Kindesunterhalt, dem Zugewinnausgleich und der Vermögensauseinandersetzung, dem Sorge- und Umgangsrecht, dem Versorgungsausgleich, der Hausratsteilung sowie hinsichtlich der Rechte an der Ehewohnung zu treffen.

Auch bei Unstimmigkeiten in Bezug auf die Vormundschaft, Pflegschaft und Betreuung stehe ich Ihnen zur Verfügung.

EHEVERTRÄGE

Die Ehe markiert einen wichtigen Schritt im Leben zweier Menschen, der oft von Glück, Liebe und Zukunftsträumen begleitet wird. Dennoch ist es klug, die finanzielle Seite einer Ehe nicht zu vernachlässigen. Eheverträge bieten die Möglichkeit, individuelle Regelungen zu treffen, die den Bedürfnissen und Umständen der Ehepartner gerecht werden.

Ein Ehevertrag mag für manche frisch Vermählte unromantisch erscheinen, da er finanzielle Fragen in den Mittelpunkt stellt. Tatsächlich kann ein Ehevertrag jedoch dazu beitragen, eine gesunde und langanhaltende Beziehung zu schützen. Er ermöglicht es den Ehepartnern, die Kontrolle über finanzielle Angelegenheiten zu behalten und bestimmte Aspekte ihrer Partnerschaft im Voraus zu klären. Dies kann im Falle von Trennung oder Scheidung dazu beitragen, Streitigkeiten und Unsicherheiten zu minimieren.

Moderne Ehen sind oft vielfältig und komplex, mit individuellen finanziellen Verhältnissen, beruflichen Ambitionen und familiären Verpflichtungen. Die generellen gesetzlichen Regelungen passen nicht immer zu diesen einzigartigen Umständen. Ein Ehevertrag erlaubt es, maßgeschneiderte Regelungen zu treffen, die den Bedürfnissen der Ehepartner entsprechen.

Die in einem Ehevertrag festgelegten Regelungen können eine breite Palette von Themen abdecken, darunter die Aufteilung von Vermögenswerten und Schulden, die Regelung des Zugewinnausgleichs, Unterhaltsvereinbarungen und vieles mehr. Durch klare und transparente Vereinbarungen können beide Partner Gewissheit darüber erlangen, wie finanzielle Angelegenheiten geregelt werden, falls die Beziehung enden sollte.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Eheverträge bestimmten rechtlichen Anforderungen entsprechen müssen. Sie dürfen nicht sittenwidrig sein, das bedeutet, sie dürfen nicht zu einer einseitigen oder unfairen Belastung eines Ehepartners führen. Im Falle einer Trennung oder Scheidung werden Eheverträge einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen, um sicherzustellen, dass sie den Grundsätzen von Gerechtigkeit und Fairness entsprechen.

Die Erstellung eines Ehevertrags erfordert daher sorgfältige Überlegung und oft rechtliche Beratung, um sicherzustellen, dass er den Bedürfnissen beider Ehepartner gerecht wird. Ein gut durchdachter Ehevertrag kann nicht nur dazu beitragen, finanzielle Sicherheit zu gewährleisten, sondern auch dazu beitragen, Missverständnisse und Konflikte zu minimieren und so eine starke und harmonische Partnerschaft zu fördern.

SCHEIDUNGSFOLGENVEREINBARUNG

Eine Scheidung markiert oft das Ende einer Ehe, aber sie kann auch der Beginn eines neuen Kapitels sein. Damit der Übergang reibungslos verläuft und die Interessen beider Ehepartner gewahrt werden, kann eine Scheidungsfolgenvereinbarung von unschätzbarem Wert sein.

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein schriftliches Dokument, das von den Ehepartnern erstellt wird, um die rechtlichen und finanziellen Aspekte ihrer Scheidung zu regeln. Diese Vereinbarung kann eine breite Palette von Fragen abdecken, darunter die Aufteilung von Vermögenswerten und Schulden, die Regelung von Unterhaltszahlungen, das Umgangs- und Sorgerecht für Kinder und die Klärung von Eigentumsverhältnissen an einer gemeinsamen Immobilie.

Die Vorteile einer Scheidungsfolgenvereinbarung sind vielfältig. Sie ermöglicht es den Ehepartnern, die Kontrolle über die Regelungen zu behalten und individuelle Bedürfnisse und Umstände zu berücksichtigen. Eine maßgeschneiderte Vereinbarung kann sicherstellen, dass beide Parteien mit den Ergebnissen zufrieden sind und die Vereinbarung fair ist.

Ein weiterer großer Vorteil einer Scheidungsfolgenvereinbarung ist die Minimierung von Konflikten und Kosten. Trennungen und Scheidungen sind oft mit emotionalen Belastungen verbunden. Durch die Festlegung der Regeln im Voraus und die klare schriftliche Vereinbarung können Unsicherheiten und Streitigkeiten vermieden werden.

Scheidungsfolgenvereinbarungen sind nicht nur für Paare, die sich einvernehmlich trennen, von Nutzen. Sie können auch in streitigen Scheidungen nützlich sein, um den Prozess zu vereinfachen und die Gerichtsverfahren zu beschleunigen. Wenn die Ehepartner in der Lage sind, sich auf bestimmte Punkte zu einigen, bevor sie vor Gericht gehen, kann dies Zeit und Geld sparen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Scheidungsfolgenvereinbarungen gewissen rechtlichen Anforderungen entsprechen müssen. Sie dürfen insbesondere nicht sittenwidrig sein. Aus diesem Grund ist es ratsam, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass die Vereinbarung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Insgesamt bietet eine Scheidungsfolgenvereinbarung eine klare und geordnete Grundlage für die Trennung und die Zeit danach. Sie ermöglicht es den Ehepartnern, ihre Interessen zu schützen und die Weichen für eine erfolgreiche Neuausrichtung zu stellen.

EHESCHEIDUNG UND FOLGESACHEN

Die Ehescheidung ist ein einschneidender Schritt, der oft mit einer Vielzahl von rechtlichen und persönlichen Fragen einhergeht. Neben der eigentlichen Scheidung können Ehepaare auch die sogenannten Folgesachen regeln. Diese umfassen verschiedene rechtliche Aspekte, die nach der Scheidung von Bedeutung sind. Lediglich die Folgesache Versorgungsausgleich wird im Regelfall von Amts wegen, das heißt ohne dass es eines Antrags eines Ehegatten bedarf, vom Familiengericht durchgeführt.

1. Scheidung selbst: Die Ehescheidung ist die förmliche Auflösung der Ehe durch einen gerichtlichen Beschluss. Um eine Ehescheidung zu beantragen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie beispielsweise das Einhalten des Trennungsjahrs. Eine Ausnahme bildet hiervon die Härtefallscheidung, welche vor Ablauf des Trennungsjahres beantragt werden kann. Diese ist jedoch nur möglich, wenn das Verhalten eines Ehegatten eine solche Belastung darstellt, dass das Trennungsjahr für den anderen Ehegatten nicht zumutbar ist

2. Unterhalt: Die finanzielle Unterstützung von Ehepartnern und Kindern ist ein wichtiger Aspekt der Folgesachen. Dabei unterscheidet man zwischen dem Ehegattenunterhalt und dem Kindesunterhalt. Ehegattenunterhalt kann in Betracht gezogen werden, wenn ein Ehepartner finanziell benachteiligt ist oder aufgrund der Ehe bestimmte Nachteile erlitten hat (z.B. im Rahmen einer Hausfrauenehe). Kindesunterhalt ist die finanzielle Verpflichtung, die Eltern gegenüber ihren Kindern haben, um deren Bedürfnisse zu decken. Im Regelfall hat der Elternteil, bei welchem die Kinder nach der Trennung nicht leben, den Barunterhalt der Kinder zu decken, wohingegen der betreuende Elternteil seiner Unterhaltspflicht durch Pflege und Erziehung der Kinder (Naturalunterhalt) nachkommt.

3. Zugewinnausgleich: Der Zugewinnausgleich betrifft das während der Ehe erworbene Vermögen und ist relevant, wenn es keinen Ehevertrag gibt. Bei einer Scheidung wird berechnet, wie sich das Vermögen der Ehepartner während der Ehezeit entwickelt hat und es erfolgt eine gerechte Aufteilung. Derjenige Ehegatte, der einen höheren Zugewinn in der Ehezeit erzielt hat, schuldet einen Ausgleich in Höhe der Hälfte der Differenz zum Zugewinn des anderen Ehegatten. Zum Vermögen zählen u.a. Bankguthaben, Grundstücke, Wertpapiere, Lebensver­si­che­rungen, die auf Kapitalbasis abgeschlossen wurden, Unternehmensbeteiligungen und Praxen. Von einem Vermögenszuwachs spricht man auch, wenn ein Ehegatte oder beide während der Ehe Schulden zurückgezahlt haben.

4. Ehewohnung und Hausrat: Die Nutzung der gemeinsamen Ehewohnung und die Aufteilung des Hausrats sind ebenfalls wichtige Aspekte. In der Regel versuchen die Ehepartner, eine Vereinbarung zu treffen. Wenn dies nicht möglich ist, kann das Familiengericht entscheiden.

5. Versorgungsausgleich: Der Versorgungsausgleich betrifft die Verteilung von Altersvorsorgeanrechten, die während der Ehe erworben wurden. Er sorgt dafür, dass beide Ehepartner in der Altersversorgung keine Nachteile erleiden.

6. Umgangs- und Sorgerecht: Wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, kann im Bedarfsfall im Rahmen des Scheidungsverfahrens auch das Umgangs- und Sorgerecht geregelt werden.

UNTERHALTSRECHT

Das Unterhaltsrecht ist ein komplexes und vielschichtiges Rechtsgebiet, das die Ansprüche von Kindern in Form von Kindesunterhalt, Ehegatten (Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt), nichtehelichen Elternteilen (Betreuungsunterhalt) und Eltern (Elternunterhalt) regelt.

So können Unterhaltspflichten in den verschiedensten Konstellationen auftreten. Nach einer Trennung entstehen häufig Unterhaltsansprüche zwischen den Ehepartnern und ihren gemeinsamen Kindern. Auch im Alter können Eltern Anspruch auf Unterhalt von ihren Kindern haben. Selbst bei unverheirateten Paaren, die ein gemeinsames Kind haben, können nach der Trennung Unterhaltsverpflichtungen bestehen.

Das Unterhaltsrecht basiert auf dem Prinzip der familiären Solidarität. Unterhaltsansprüche  dienen dazu, den Lebensunterhalt von Familienmitgliedern zu sichern.

Um Ihren Unterhaltsanspruch durchzusetzen, kann ein Unterhaltstitel dazu verhelfen, gegen einen zahlungsunwilligen Unterhaltspflichtigen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu ergreifen. 

SORGE- UND UMGANGSRECHT

Sorgerecht

Das Sorgerecht erstreckt sich auf sämtliche wichtigen Entscheidungen, die ein Kind bis zur Volljährigkeit betreffen. Es untergliedert sich in verschiedene Bereiche, z.B. das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Gesundheitsfürsorge, die Regelung der schulischen Angelegenheiten, die gesetzliche Vertretung vor Behörden und Institutionen und die Personensorge.

Wenn die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind, wird die Mutter mit Geburt des Kindes zum allein sorgeberechtigten Elternteil. Der leibliche Vater wird nur dann zum gemeinsam sorgeberechtigten Elternteil, wenn beide Eltern eine entsprechende Sorgerechtserklärung vor dem Jugendamt oder einem Notar abgeben, wenn sie nach der Geburt heiraten oder wenn der leibliche Vater einen gerichtlichen Antrag stellt und das Familiengericht feststellt, dass die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl nicht widerspricht.

Bei verheirateten Eltern erhält der Ehemann nach dem geltenden Recht das Sorgerecht automatisch.

Trennen sich die Eltern und kommt es zur Scheidung, verbleibt es bei der gemeinsamen elterlichen Sorge. Sofern es zu Problemen bei der Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts kommt, kann das zuständige Familiengericht auf entsprechenden Antrag hin eine Entscheidung über die zukünftige Ausgestaltung der elterlichen Sorge treffen und diese entweder in Teilbereichen oder insgesamt einem Elternteil übertragen. Maßstab ist in diesem Zusammenhang immer das Kindeswohl.

Umgang

Das Umgangsrecht stellt das Recht des nicht hauptsächlich betreuenden Elternteils nach einer Trennung dar. Aber auch Großeltern haben ein gesetzlich verankertes Umgangsrecht.

Es gibt unzählige Gestaltungsmöglichkeiten für die Regelung des Umgangs, welche sich am Kindeswohl orientieren muss. Oftmals werden bestehende Umgangsregelungen nicht eingehalten oder ein Umgang wird schlicht verweigert, so dass die Notwendigkeit der Einleitung eines gerichtlichen Umgangsverfahrens notwendig wird.

EHEWOHNUNG UND HAUSRAT

Ehewohnung

Die Ehewohnung ist der Ort, an dem das Ehepaar seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. In der Regel handelt es sich um die gemeinsame Wohnung der Eheleute. Aber auch bei der im - zumeist im gemeinsamen - Eigentum stehenden Immobilie handelt es sich um die Ehewohnung. Bei einer Trennung oder Scheidung stellt sich die Frage, wer in der Ehewohnung verbleiben darf und wer ausziehen muss.

Grundsätzlich haben beide Ehepartner ein Recht auf den Verbleib in der Ehewohnung. Dies bedeutet, dass keiner der Ehepartner den anderen ohne dessen Einwilligung aus der Wohnung verweisen kann. Die Zustimmung beider Ehepartner ist erforderlich, um die Ehewohnung zu kündigen oder zu veräußern.

Es gibt jedoch Ausnahmen von diesem Grundsatz. Wenn es zum Beispiel zu häuslicher Gewalt oder schweren Konflikten kommt, kann das Familiengericht eine einstweilige Anordnung erlassen, die einen Ehepartner aus der Ehewohnung entfernt, um die Sicherheit und das Wohlbefinden aller Beteiligten zu gewährleisten.

Hausrat

Der Hausrat umfasst alle beweglichen Gegenstände, die den gemeinsamen Lebensbedarf der Eheleute und ihrer Familie decken. Dazu gehören Möbel, Elektrogeräte, Geschirr, Bettwäsche und andere Haushaltsgegenstände.

Bei einer Trennung oder Scheidung stellt sich die Frage, wie der Hausrat aufgeteilt wird. In der Regel sollten die Ehepartner eine Einigung über die Aufteilung des Hausrats erzielen.

Wenn keine Einigung erzielt werden kann, kann das Familiengericht die Aufteilung des Hausrats festlegen. Dabei berücksichtigt das Gericht die finanziellen Verhältnisse der Eheleute, den Wert der Gegenstände und andere relevante Faktoren. In der Regel wird der Hausrat gleichmäßig aufgeteilt, es sei denn, es gibt besondere Gründe, dies anders zu handhaben.

VERSORGUNGSAUSGLEICH

Der Versorgungsausgleich ist ein bedeutendes Element im Kontext von Scheidungen. Dieser Prozess zielt darauf ab, sämtliche Rentenansprüche und Rentenaussichten der Ehepartner auszugleichen. Bei Angestellten und Arbeitgebern ist dieser Ausgleich in der Regel recht transparent: Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen in die jeweiligen Rentenversicherungen ein, oft in Abhängigkeit von ihren Einkommen, und dadurch erwirbt der Arbeitnehmer seine Rentenansprüche.

Im Gegensatz dazu zahlen Freiberufler wie Ärzte, Architekten, Künstler und auch Rechtsanwälte in der Regel monatliche Beiträge in ihre berufsständischen Versorgungswerke, um damit Rentenansprüche zu erwerben. Oftmals verzichtet ein Ehepartner in der Ehe auf seine berufliche Tätigkeit, beispielsweise um sich um die Kinder zu kümmern. Dies hat zur Folge, dass er weniger oder sogar gar nichts mehr in die Rentenversicherung einzahlt, wodurch seine Rentenansprüche im Alter schrumpfen. Hier kommt der Versorgungsausgleich ins Spiel, um dieser Problematik entgegenzuwirken.

Der Versorgungsausgleich basiert auf dem Prinzip des Halbteilungsgrundsatzes, wie im Gesetz über den Versorgungsausgleich (VersAusglG) in § 1 festgehalten. Dieser Grundsatz besagt, dass sämtliche Rentenansprüche oder Anwartschaften auf Altersversorgung, die ein Ehepartner während der Ehezeit erworben hat, hälftig aufgeteilt werden. Jeder Partner erhält – mit einigen Ausnahmen - die Hälfte der Ansprüche des anderen im Rahmen des Versorgungsausgleichs.